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Die Laube im Garten

Die Laube

llaube.jpg Gesetzliche Grundlage und Einleitung:
Die Grundlage zur Errichtung von Gartenlauben ist im Bundeskleingartengesetz § 3 (2) geregelt: "Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 qm Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein." Dieser § gilt für alle Lauben, mit Ausnahme von Wohnlauben, die vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1.4.1983 rechtmäßig zum Wohnen genutzt wurden.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von baulichen Anlagen nach dessen Festsetzungen. Der Bebauungsplan muß dem § 3 (2) genügen, kann jedoch engere Zulässigkeitsanforderungen stellen. Der Gesetzgeber hat mit der o.a. Definition einer Gartenlaube in einem Kleingarten Zwangspunkte gesetzt, die sie klar von einem Eigenheim oder Ferienhaus abgrenzt.

Eine Laube ist in einfacher Ausführung unter Verwendung kostengünstiger Baustoffe und einfacher Konstruktion zu erstellen. Dies trifft insbesondere auf den Innenausbau zu, bei dem z.B. ein Luxusausbau mit teuren Wand- und Deckenverkleidungen nicht erwünscht ist. Die Ausstattung und Einrichtung der Gartenlauben darf den Kleingärtnern nicht eine zu allen Jahreszeiten regelmäßige Wohnnutzung ermöglichen. Der kurzfristige Aufenthalt bzw. eine behelfsmäßige Übernachtung wird allerdings vom Gesetzgeber nicht untersagt.

Über die Richtlinien für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen, die es in fast jedem Bundesland gibt, hat der Gesetzgeber eine weitere Möglichkeit, den Ausbau der Gartenlauben zu steuern. Im Saarland besteht eine Entschädigungshöchstgrenze für Lauben von 7.000 DM. Ist der Kleingärtner vor Baubeginn auf diese Entschädigungshöchstgrenze hingewiesen worden, hat er keinen Anspruch auf eine höhere Entschädigung. Die Erschließungsanforderungen richten sich nach der kleingärtnerischen Nutzung. Notwendige Erschließungsanlagen sind somit nur die Wasserversorgung des Gartens und die verkehrsmäßige Anbindung der Kleingärten. Nach der herrschenden Meinung einschließlich der des Beirates des BDG ist der Anschluß der Laube an Anlagen, die der Versorgung mit Gas, Elektrizität, Wärme, Telefon, Wasser und Abwasser dienen, nicht in Übereinstimmung mit der Nutzungsfunktion des Bundeskleingartengesetzes. Ortsfeste Feuerstätten, Schornsteine und Solaranlagen sind ebenfalls nicht vorgesehen. Insbesondere bezüglich der Verwendung von Solaranlagen sieht dies allerdings in der Praxis anders aus. Die z.Z. einsetzenden Diskussionen hierüber sind noch nicht abschließend entschieden.

Sonstige bauliche Anlagen (Anlagen, die künstlich mit dem Erdboden verbunden sind) dürfen in einem Kleingarten errichtet werden, sofern sie der kleingärtnerischen Nutzung dienen. Dies trifft insbesondere auf Gewächshäuser zu, soweit dies durch die jeweilige Gartenordnung erlaubt ist. Für Geräteschuppen gilt dies nur, wenn keine Laube vorhanden ist. Kleintierställe dienen nicht der kleingärtnerischen Nutzung und sind daher grundsätzlich nicht zulässig. Die Art der Baustoffe wird, sofern sie nicht in einem Bebauungsplan geregelt ist, den Kleingärtnern freigestellt. Doch gerade bei den Baustoffen gibt es einige Grundsätze, die beachtet werden sollten. Wie wir heute wissen, gibt es gesundheitliche Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den Baumaterialien und dem Menschen (Baubiologie). Darüber hinaus ist die ökologische Einbindung in der Region von großer Bedeutung (Bauökologie).

Die nachfolgende Auflistung bauökologischer Gesichtspunkte zur Errichtung einer Gartenlaube berücksichtigt die o.a. zur Zeit gültige gesetzliche Vorgabe. Der Zwang der einfachen baulichen Ausführung der Gartenlauben erlaubt uns, viele im Wohnhausbau notwendige bzw. vorgeschriebene Ausführungsbestimmungen wegzulassen (z.B. Wärmedämmung, Heizung).

Baumaterial: Holz
Holz ist der wichtigste und verbreitetetste Baustoff aus der Pflanzenwelt. Er ist ein nachwachsender Rohstoff, der auch in unserem Heimatland geerntet wird. Der Transport vom Wald zur Verarbeitung bzw. Verkaufsstelle und Baustelle kann sehr kurz gehalten werden. Wir sollten daher, wenn möglich, nur heimische Hölzer verwenden. Die Eigenschaften der verschiedenen Holzarten unterscheiden sich beträchtlich. Folgendes gilt allerdings für fast alle Hölzer:

- sie sind im Verhältnis zum Gewicht sehr stabil und elastisch,
- sie sind bei Temperatur-Schwankungen sehr formstabil,
- sie dämmen und speichern Wärme gleichermaßen,
- sie gleichen kurzfristige Feuchtigkeitsschwankungen aus,
- sie passen sich der Luftfeuchtigkeit ihrer Umgebung an,
- sie reagieren empfindlich auf Feuchtigkeitsschwankungen, sie quellen bei

Wasseraufnahme und schwinden beim Trocknen. In Extremfällen kommt es zu Schwindrissen, die sich nie mehr ganz schließen, - sie erhöhen als einziger Baustoff nicht die natürliche Radioaktivität.

Durch Zerkleinern der alten Hölzer ist eine teilweise Wiederverwertung von Holzteilen möglich. Holz ist ein lebendiger Baustoff, der durch sein vielfältiges Aussehen, seinen Geruch und seine angenehme Oberfläche eine positive Ausstrahlung auf seine Umgebung hat.

Das Gartenhaus aus Holz

Bei der Holzbauweise sind wir vor das Problem gestellt, daß Holz verwittert, altert und von Schadinsekten (z.B. Holzwurm (Pochkäfer), Holzwespen) oder Pilzen befallen werden kann. Feuchtes Holz ist ein idealer Nährboden für Pilze, die sich gut entwickeln können, wenn die nötige Wärme hinzukommt. Die Larven der Holzwespen fühlen sich am wohlsten, wenn das Holz frisch und saftig ist und die Temperatur bei 25 Grad liegt.

Ausgehend von der Definition des Holzschutzes - es sind alle Maßnahmen, die die natürliche Verwitterung und die Zerstörung durch Pilze oder Schadinsekten verhindern, um dadurch eine lange Lebensdauer zu erreichen - kann unser Ziel, das Holz zu schützen, durch nachfolgende, umweltverträgliche Maßnahmen erreicht werden.

1. Auswahl geeigneter Holzarten:

Im nachfolgenden einige Resistenzklassen verschiedener Holzarten, anhand derer wir uns beim Kauf des Holzes orientieren können:

Nadelhölzer Laubhölzer
Fichte: 4 Ahorn: 5 (= nicht resistent)
Kiefer: 3 - 4 Birke: 5
Douglasie: 3 Eiche: 2
Tanne: 4 Robinie: 1 (= sehr resistent)
Lärche: 3 Teak *: 1
* Ausländische (tropische) Hölzer sind für unsere Zwecke nicht erforderlich!

2. konstruktiver Holzschutz:
Unter konstruktivem Holzschutz versteht man alle baulichen Maßnahmen, die dazu beitragen, auf den chemischen Holzschutz zu verzichten, d.h.
- möglichst hartes Holz verwenden (z.B. Douglasie, Lärche, Eiche, Robinie, u.U. Kiefer),
- Winterholz ist ideal, da es im Januar geschlagen wurde, in einer Zeit, in der sich der
Saft der Bäume zurückgezogen hat und somit das Holz von Natur aus resistenter gegen Schadinsekten ist (es ist aber auch teurer wegen des erhöhten Aufwandes beim Schlagen),

- das Holz muß im trockenen Zustand eingebaut werden (es soll nicht tagelang bei Regen auf der Baustelle liegen),
- es darf nicht direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden, da dadurch Oberflächentemperaturen bis zu 80 Grad entstehen können und es somit zur Rißbildung kommt,
- möglichst großen Dachüberstand (sofern dies im Bebauungsplan erlaubt ist) und eine schnellstmögliche Ableitung des Regenwassers.

3. physikalischer Holzschutz

Zum physikalischen Holzschutz gehören der optische Holzschutz, die Härtung der Oberfläche, die Verbesserung der Wasserableitung und die Veredelung. Diese Punkte sind durch nachfolgende Maßnahmen zu erreichen:

- atmungsaktive Wachse für Innenräume wählen,
- Lasuren = Anstriche, die keine deckenden Pigmente enthalten.

Lasuren haben den Vorteil, daß sie vor einer Nachbehandlung nicht entfernt werden müssen, das Holz kann unter ihnen gut quellen und schwinden, die Poren bleiben offen.

- Lacke als Überzug für Holzoberflächen. Sie machen das Holz widerstandsfähig gegen mechanische Einflüsse. Zu beachten ist bei ihnen, daß es wasserlösliche Acryllacke sein müssen, da diese beim Trocknen anstelle eines Lösungsmittels Wasser abgeben. Auch die Lacke mit dem blauen Umweltengel enthalten immer noch Lösungsmittel, wenn auch in reduzierter Menge. Mittlerweile gibt es ein reichhaltiges Sortiment von Bioprodukten auf dem Markt.

4. chemischer Holzschutz

Beachten wir beim Bauen diese Punkte, dann ist der chemische Holzschutz in unseren Breiten nahezu unnötig! Will man jedoch nicht auf ihn verzichten, sollte man nur holzteerhaltige Mittel verwenden. Mit Holzteer erreicht man den besten Schutz, der sich ohne Gefahr für Gesundheit und Umwelt mit dem Pinsel erreichen läßt. Holzteer entsteht, wenn Holz erhitzt wird und die ausgedampften Stoffe beim Abkühlen flüssig werden. Achtung - es ist darauf zu achten, daß nur Produkte verwendet werden, die kein PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten. Von chemischen Holzschutzmitteln mit folgenden Inhaltsstoffen (sie sind in der Regel auf den Packungen deklariert) ist aus dem Vorsorgeprinzip heraus Abstand zu halten, da es zumindest widersprüchliche Untersuchungen bezüglich ihrer möglichen schädlichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt gibt:

- PCP - haltige Mittel,
- Lindan - haltige Mittel,
- Endosulfan - haltige Mittel,
- Karbolineum - haltige Mittel.

Zusammenfassend ist zu sagen:

Der beste Holzschutz liegt bei der richten Auswahl des Holzes und beim konstruktiven Holzschutz. Daß dies die beste Lösung ist, beweisen die typischen Schwarzwaldhäuser, die mit überstehenden Dächern die Fassaden und Holzbalken vor Regen und somit das Holz jahrzehntelang vor Verwitterung schützen.

Literaturnachweis:

Die Laube

1. Meibohm, K., "Die Ökolaube", Herausgeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin, 1992.
2. Kur, F., "Bauen und Wohnen mit Naturbaustoffen", Compact Verlag, München, 1990.

 
   
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